ALPS
Austria Lost Place Society

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 14.04.2024)
1) Die Cemil Celiker Events, zukünftig Veranstalter genannt, legt ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen den Vereinbarungen mit Kunden, zukünftig Vertragspartner genannt, zugrunde. Abweichende Vertragsbedingungen eines Teilnehmers oder von ihm in die Vertragsabwicklung eingesetzten Dritten wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2) Die vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen sind keine Motorsportveranstaltungen. Es handelt sich um die Zusammenstellung von Routen bzw. Touren mit einzelnen Checkpoints. Der Veranstalter bietet lediglich die mögliche Route/Tour, Hotelrecherche und Empfehlung, Fahrzeugaufkleber für jedes teilnehmende Fahrzeug (Logos, Startnummern) und Roadbooks, T-Shirts sowie Handouts für die Teilnehmer an den jeweiligen Checkpoints an. Die konkrete Leistungsbeschreibung ist der jeweiligen Veranstaltung auf der Webseite zu entnehmen und wird bei Vertragsabschluss an den Vertragspartner übermittelt.

3) Der Vertragsabschluss kommt durch eine Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter selbst zustande, diese ist nicht zwingend mit dem Anbot auf Vertragsabschluss durch den Teilnehmer zu erteilen, da für die Veranstaltung eine begrenzte Anzahl von Teilnahmeplätzen vorhanden ist. Die Annahme des jeweiligen Anbots zum Vertragsabschluss und somit die Zuteilung der Startplätze obliegt dem Veranstalter, erst mit Bestätigung des abgeschlossenen Vertrags und Übermittlung der Teilnahmebestätigung sowie der Widerrufsbelehrung gilt der Vertrag als abgeschlossen.

4) Teilnahmevoraussetzungen:
Der Vertragspartner benötigt keine Renn-Lizenz, um an den Veranstaltungen teilzunehmen. Zugelassen wird, wer sich mit einem fahrtüchtigen, verkehrstauglichen Fahrzeug (gültige §57a KFG-Plakette (Österreich) oder den länderspezifischen, technischen Gültigkeitsvoraussetzungen bzw. Fahrzeugüberprüfung, und gültigem Führerschein anmeldet und eine Vereinbarung zur Teilnahme einer Veranstaltung abschließt. Sonderkennzeichen (zB blaue, grüne und vergleichbare ausländische Kennzeichen) werden nicht zugelassen.
Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer folgendes:
a) den Besitz eines für den europäischen und ggf. außereuropäischen Straßenverkehr gültigen Führerscheins (für jeden Fahrer des Fahrzeugs, min. 1 Person pro Fahrzeug);
b) die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs für den europäischen und ggf. außereuropäischen Straßenverkehr;
c) das Bestehen einer gültigen und gedeckten KFZ-Haftpflichtversicherung für den europäischen und ggf. außereuropäischen Raum;
d) die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Zulassungsbesitzer, Fahrer und Begleitperson, welche in der Anmeldung bereits zu benennen sind;
Bei den unter „Cemil Celiker Events“ titulierten Veranstaltungen handelt es sich um keine Motorsportveranstaltungen. Die Straßenverkehrsregeln, insbesondere die zulässigen Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen der durchquerten Länder sind unbedingt einzuhalten. Das Ziel der Veranstaltung ist es ausdrücklich nicht als Erster mit seinem Fahrzeug ein Ziel zu erreichen.

5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Gewähr im Falle straßenpolizeilicher oder zollrechtlicher Vorkommnisse, alle Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden schwerwiegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, eine Kostenrückerstattung ist in diesem Fall, da der Ausschluss der Teilnahme in der Sphäre des Kunden und somit Teilnehmers liegt, nicht vorgesehen.

6) Vor der Leistungserbringung durch den Veranstalter ist eine Akkreditierung vorzunehmen, Zeitpunkt der Akkreditierung werden rechtzeitig vor der Veranstaltung (spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung) bekannt gegeben. Nur akkreditierte Teilnehmer sind zur Teilnahme berechtigt. Zur Akkreditierung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden, welche zum Zeitpunkt der Akkreditierung und der Dauer der Veranstaltung gültig sind:
a) gültige Zulassung des Fahrzeugs
b) gültiger Führerschein von jedem Fahrer
c) gültiger Lichtbildausweis von jedem Teilnehmer
d) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den europäischen und außereuropäischen Raum (internationale Versicherungskarte)
e) unterzeichneter Haftungsausschluss (wird im Vorhinein übermittelt)

7) Der Teilnehmer hat sich um sämtliche Reisedetails und auch Voraussetzungen für die Einreise in die zu durchfahrenden Länder zu kümmern und notwendige Dokumente selbst bereitzustellen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung und daraus abgeleitete Ansprüche für den Fall, dass die Einreise in ein zu durchfahrendes Land aus Gründen, welche in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich ist. Der Veranstalter schließt in diesem Fall jegliche Rückforderung des Startgelds aus.

8) Änderungen/Absage:
Der Veranstalter hält sich Änderungen im Programm oder einzelnen Teilen der Veranstaltung vor. Der Veranstalter behält sind insbesondere vor, bei Vorliegen u.a. von höherer Gewalt, darunter fallen Naturkatastrophen, Unruhen oder eine ausdrückliche Reisewarnung des Österreichischen Innenministeriums (Stufe 5 oder 6), aber auch andere Fälle höherer Gewalt die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung und Zeitplan zu veranlassen. Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt wird das Startgeld nicht erstattet, Schadensersatzansprüche aus der Nichtteilnahme an einer Veranstaltung bzw. der Absage einer Veranstaltung sind ebenso ausgeschlossen.

9) Preise und Leistung:
Die Preise (Startgeld) für die jeweilige Veranstaltung sind im aktuellen Preisaushang zu entnehmen. Das Startgeld bezieht sich auf Privatpersonen ohne gewerblichen oder kommerziellen Hintergrund. Die Teilnahme von gewerblichen oder kommerziellen Teams ist nicht möglich.
Das Startgeld beinhaltet die Gesamtorganisation und das Teilnehmerhandling, sowie die Routenzusammenstellung, Hotelrecherche und Empfehlung, Fahrzeugaufkleber für jedes teilnehmende Fahrzeug (Logos, Startnummern) und Roadbooks, T-Shirts sowie Handouts für die Teilnehmer an den jeweiligen Checkpoints. Alle weiteren Kosten, die dem Teilnehmer auf der Tour entstehen (z.B. Kraftstoff, Maut, Verpflegung, Übernachtungen, Reparaturen) übernimmt der Teilnehmer selbst.

10) Sponsoring:
Den teilnehmenden Teams ist die Akquise teamspezifischer Sponsoren ausdrücklich gestattet. Dies bezieht sich ebenso auf kommunikative Präsenz (z.B. Aufkleber), Produktwerbung (z.B. Give-aways) und PR- sowie Medienaktivitäten. Sponsorings für das gesamte Starterfeld sind ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten. Dies schließt Integration von Sponsoren auf Kommunikationselementen (z.B. Fahrzeugbeklebung) ein.

11) Vertragsrücktritt des Teilnehmers:
Im Falle des Rücktritts durch den Kunden werden die Startgebühren nicht erstattet, sofern nicht ein Vertragswiderruf innerhalb der gesetzlich zulässigen Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vorliegt. Derzeit gelten für die Stornierung der Anmeldung folgende Regelungen ab der Anmeldung des Teilnehmers und Bestätigung des Vertragsabschlusses:
• Storno bei unter 6 Wochen vor dem Start = 50% Refundierung
• Storno bei unter 4 Wochen vor dem Start = 0% Refundierung
Davon ausgenommen ist ein Vertragswiderruf binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss diesfalls werden bereits bezahlte Startgebühren oder sonstiges Entgelt an den Kunden zurückbezahlt. Ein Vertragsrücktritt durch den Kunden hat schriftlich (E-Mail oder eingeschriebener Brief) zu erfolgen.

12) Haftungsausschluss:
Der Veranstalter lehnt ausdrücklich jede Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Teilnehmern, Zulassungsbesitzern sowie Dritten ab. Die Fahrer haften bei Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen in allen bereisten Ländern. Anwendbar ausschließlich materielles österreichisches Recht. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnehmer (und ggf. Zulassungsbesitzer) tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer (und ggf. Zulassungsbesitzer) erklären mit der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
1. den Veranstalter sowie mit der Durchführung dieser Veranstaltung betrauten Personen,
2. alle Sponsoren und deren Mitglieder und Mitarbeiter,
3. Behörden, Servicedienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
4. den Straßenerhalter, falls Schäden aufgrund der Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung befahrenen Straßen auftreten,
5. die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen.
Außer für Schäden, die durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, aufgrund einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises. Der Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Versicherungen sind ausschließlich Sache der Teilnehmer. Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen mit dem Veranstalter ist Salzburg (Österreich). Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er diese Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert. Sofern nicht rechtmäßig ausgeschlossen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

13) Bildmaterial:
Der Teilnehmer stimmt zu, dass bewegtes und unbewegtes Bildmaterial, auf dem er, sein Team oder sein Fahrzeug zu erkennen sind sowie Bildmaterial, welches er freiwillig dem Veranstalter zur Verfügung stellt, durch diesen vor, während und nach der Veranstaltung gewerblich genutzt werden darf und überträgt dem Veranstalter unentgeltlich die dafür notwendigen Nutzungsrechte.

14) Zahlungsbedingungen:
Das Startgeld ist sofort ab Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Zahlungen haben schuldbefreiende Wirkung erst mit Eingang von einem vom Veranstalter angegebenen Konto.

15) Abtretung:
Eine Abtretung der dem Teilnehmer aus der Geschäftsbeziehung erwachsenden Ansprüche ist nur wirksam, wenn der Veranstalter hierzu die schriftliche Zustimmung erteilt hat.

16) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort ist Salzburg (Österreich). Mit allen Teilnehmern wird Salzburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
Etwaige Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts bleiben von diesem Punkt unberührt.

17) Teilunwirksamkeit:
Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.